In Deutschland leben ca. 8,6 Mio. Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das bedeutet, dass heute schon bereits jeder 10. Einwohner behindert ist.
Die Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht erfolgt im Antragsverfahren vor dem zuständigen Versorgungsamt.
Die Zuerkennung des GdB sowie die Inanspruchnahme bestimmter Merkzeichen, wie z. Bsp. aG, G, Bl, H, RF,B,Gl wird meist durch ein Gutachten nach Aktenlage vorgenommen.
Theoretische Grundlage der Bewertung der vorhandenen Behinderungen sind seit 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese sind inhaltlich fast identisch mit den bis dahin geltenden Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht. Diese Grundsätze enthalten für sehr viele Gesundheitsstörungen die entsprechenden GdB-Sätze, die sowohl dem begutachtenden Arzt als auch der Verwaltung und den Gerichten als Maßstab für die Beurteilung des GdB dienen.
Mit der Feststellung der Schwerbehinderung ist eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen verbunden. Unter Nachteilsausgleichen versteht man Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen.
Schwerbehindert ist derjenige, der einen GdB von wenigstens 50 zuerkannt bekommen hat. Daneben ist die Feststellung weiterer Merkzeichen möglich, z. Bsp. „aG“ für aussergewöhnlich gehbehinderte Menschen.Dieses Merkzeichen berechtigt zum Parken auf den entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
So können z. Bsp. Menschen, die als Schwerbehinderte anerkannt sind:
- die Altersrente für Schwerbehinderte als vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen
- einen besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz geltend machen
- Zusatzurlaub beanspruchen
- steuerliche Freibeträge geltend machen
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung.
Dabei ist eine gute Kenntnis des medizinischen Sprachgebrauchs unerlässlich , um den Inhalt der ärztlichen Gutachten auch für Sie als Mandanten transparent zu machen.Durch eine enge Zusammenarbeit mit Mandant und behandelndem Arzt sind wir vielfach erfolgreich in Antrags-, Widerspruchs-und Klageverfahren tätig.