-bin ich unabhängige Vertreterin der Interessen meiner Mandanten
-bin ich gerichtlich geprüft und im Rechtsdienstleistungsregister registriert
-bin ich für meine Tätigkeit haftpflichtversichert
-bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
-nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Fragen und Anliegen 
-bin ich Expertin auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes, die sich durch ständige Weiterbildung den hohen fachlichen Anforderungen eines sich rasch ändernden Sozialversicherungsrechtes stellt


Der Deutsche Bundestag:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten als unentbehrlich erwiesen.“
Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.6.1980


Was bereits 1980 galt, gilt heute bei der Vielzahl der Gesetze und der ständigen Änderungen im Bereich des Renten- und Sozialrechtes erst recht!


Rentenberater
 gehören wie Steuerberater und Rechtsanwälte zu den freien Berufen.

Sie gehören den rechtsberatenden Berufen gem.§10 Absatz 1 Satz 1 Nr.2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an. Rentenberater erbringen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben „im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation....die persönliche, eigenverantwortliche und fachliche unabhängige Dienstleistung höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“

Rentenberater vertreten somit als unabhängige Organe der Rechtspflege die Interessen ihrer Mandanten.

Seit dem 1.7.2008 gilt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz und Rentenberater sind nunmehr im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet.
Neben der erforderlichen praktischen Sachkunde wird für nach neuem Recht registrierte Rentenberater auch der Besuch eines Sachkundelehrgangs, Bestehen schriftlicher juristischer Klausuren und abschließende mündliche Prüfung gefordert.

Den Beruf eines gerichtlich zugelassenen oder registrierten Rentenberaters dürfen nur Personen ausüben, die sowohl fachlich als auch persönlich dafür geeignet sind.