Unsere Mandanten können beispielsweise sein:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
selbständige Handwerksmeister
Handwerker
Freiberufler
Geschäftsführer
mitarbeitende Familienangehörige
Personalabteilungen
Betriebsräte
Unternehmen
Künstler
Landwirte
Hinterbliebene ( Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen)
Aussiedler
Schwerbehinderte/ Behinderte
Hausfrauen und Hausmänner
Arbeitslose
Kindererziehende
Pflegepersonen
ausländische Staatsbürger
Steuerberater
Rechtsanwälte
Wir beraten diese Personen im gesamten Bereich der Sozialversicherung zu Fragen des Leistungs-, Beitrags und Mitgliedschaftsrechtes.