Liegen bei einem Arbeitnehmer oder bei einem sonstigen Versicherten ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, stehen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Dies sind zum Beispiel:
-Heilbehandlungen
-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.Bsp. Umschulungen)
-Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
-Renten an Versicherte (abhängig von der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit)
-Renten an Hinterbliebene
Zuständig für diese Angelegenheiten sind die Berufsgenossenschaften (BGs).
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen zum Thema gesetzliche Unfallversicherung.
Gegenstand unserer Antrags-, Widerspruchs-und Klageverfahren sind insbesondere
-die erstmalige Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
-Höhe und Anspruchsdauer von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung