Aufgrund der demografischen Bevölkerungsentwicklung wird die zweite Säule der Alterssicherung, die betriebliche Altersversorgung, immer wichtiger.
Für Arbeitnehmer besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber hat dabei 5 mögliche Durchführungswege zur Wahl:
-die Direktzusage
-die Direktversicherung
-die Unterstützungskasse
-die Pensionskasse
-der Pensionsfonds
In Kooperation mit Fachleuten für die betriebliche Altersvorsorge (baV) beraten wir Sie bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges.
Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Arbeitseinkommens steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln.
Wir prüfen in Kooperation mit einem auf dieses Gebiet spezialisierten Kollegen Ihre Mitteilungen über die Betriebsrente.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf betriebliche Altersversorgung.