Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und vertreten wir Sie in Fragen, die in Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente stehen.
Dies sind beispielsweise Fragen zu:
- Kuren
- Anspruch auf Krankengeld
- Übergang von Krankengeld in Rente, hier insbesondere die Einschränkung des Dispositionsrechtes § 51 SGB V durch Ihre Krankenkasse.
Bei § 51 SGB V handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Vorschrift regelt den Übergang von Krankengeld in andere Leistungen, insbesondere in Leistungen der Rentenversicherung.
Vor allem bei der Einschränkung des Dispositionsrechtes des Versicherten unterlaufen den Krankenkassen zahlreiche Fehler.
Versicherte sollten daher genau prüfen lassen, ob die erfolgte Einschränkung des Dispositionsrechtes durch ihre Krankenkasse rechtmäßig erfolgt ist, da diese Einschränkung weitreichende Folgen hat.