Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wurde bereits 1891 eingeführt. Das System der gesetzlichen Rente hat sich bewährt. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden sich die Bürger jedoch nicht mehr nur auf diese wichtigste Säule der Alterssicherung verlassen können.
Rund 50 Mio. Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.Neben dieser Säule der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme der gesetzlichen Rentenversicherung wie der gRV, der Beamten-und Soldatenversorgung, der Berufsständischen Versorgung und der Alterssicherung der Landwirte gibt es als ergänzende Säulen die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in die bis auf wenige Ausnahmen jeder Arbeitnehmer, der gegen Lohn beschäftigt ist auch einzahlen muss.
Gerne beraten und informieren wir Sie zu allen Ihren Fragen rund um die Rente


Gegenstand unserer Beratung, Antrags-, Widerspruchs-und Klageverfahren sind insbesondere:

-Ermittlung der für Sie günstigsten Altersrente und entsprechende Antragsstellung
-Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente
-Hinterbliebenenrenten, Witwen -bzw.Witwerrenten, Waisen- bzw.Halbwaisenrenten
-individuelle Rentenberechnungen
-Überprüfung von Rentenbescheiden und Rentenauskünften aller Rentenversicherungsträger ,auch bei bereits vor Jahren erteilten und somit rechtskräftig gewordenen Bescheiden kann eine Überprüfung Sinn machen
-Klärung des Versicherungskontos (Beschaffung fehlender Unterlagen, Schliessen von Lücken im Versicherungsverlauf)
-Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, wie Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege 
-Angelegenheiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG)
-Prüfung von Rückforderungen der Rentenversicherungsträger wegen Rentenüberzahlungen, häufig kann eine Herabsetzung der Rückforderung erreicht werden
-Darstellung von Hinzuverdienstmöglichkeiten während eines Rentenbezuges
-Zweckmäßigkeitsprüfungen von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen 
-rentenrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei geringfügigen Beschäftigungen
-Statusfeststellungen, d.h. Prüfung, ob Selbständigkeit vorliegt oder Arbeitnehmertätigkeit
-Beratung Selbständiger, Optimierung von Pflichtbeitragszahlungen 
-Prüfung eines Anspruches auf Rehaleistungen
-Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge